Die EU-Piraten: Wie Brüssel seine Zollbeamten zu Kleinganoven machte
Von Wadim Sagorenko
Mächtige bürokratische Apparate funktionieren perfekt – bis sie es nicht mehr tun. Brüssel ist da keine Ausnahme. Die Europäische Union regelt sorgfältig die Form und Größe von Gurken, kann sich aber aus irgendeinem Grund immer noch nicht entscheiden, wie ihre eigenen Sanktionen gegen Russland funktionieren sollen.
Trotz der öffentlich demonstrierten Einigkeit gegen Moskau weigern sich einige EU-Länder immer noch, ihre Bürger im Winter frieren zu lassen, und wollen nicht aufhören, russisches Gas über alteingesessene Lieferkanäle zu beziehen. Es gibt immer noch keine endgültige Lösung für dieses Problem. Die Europäische Kommission hat jedoch kürzlich ein Dokument herausgegeben, das Zollbeamte buchstäblich in Piraten verwandelt, die Russen ausrauben dürfen. Wie sich herausstellte, bestand die "entscheidende Antwort auf die russische Aggression" darin, russische Bürger daran zu hindern, ihre Laptops und ihr Toilettenpapier mit in die EU zu nehmen. Dieser moderne "Kaperbrief" blieb nicht lange in Kraft – die EU-Beamten machten schnell einen Rückzieher und zeigten damit, wie sie sich in ihren eigenen Regeln verheddern.
Klärung einer Klärung
Am 8. September veröffentlichte die Europäische Kommission ein FAQ-Dokument zu Anhang XXI zu Artikel 3i der 2014 veröffentlichten Sanktionsverordnung Nr. 833/2014. Der ursprüngliche Rechtsakt sah ein Verbot der Einfuhr von Waren in den Block vor, die "Russland erhebliche Einnahmen verschaffen". In der Praxis wurde in diesem Dokument lediglich die Notwendigkeit betont, die Durchfuhr von Waren über die Grenze zwischen Russland und der EU zu kontrollieren.
Bis zum Jahr 2022 waren die Beschränkungen eher milde. Wenn ein russischer Tourist keine Goldbarren oder Rubens-Originale im Gepäck hatte, konnte er garantiert ohne Probleme durch den europäischen Zoll gehen. Auch der Handel zwischen Russland und Europa kam nicht zum Erliegen und Moskau war einer der größten Handelspartner von Brüssel. Das neue erläuternde Dokument sorgte jedoch sowohl bei den russischen Touristen als auch beim EU-Zoll für Aufregung. Die Europäische Kommission wies darauf hin, dass auch Privateigentum, das nicht zum Verkauf bestimmt ist, als "verbotene Einfuhr" gilt. Technisch gesehen wurden die Zollbeamten angewiesen, alles zu beschlagnahmen, was aufgrund der Sanktionen nicht in die EU eingeführt werden, darf: Autos, Leder- und Pelzwaren, Halbedelsteine und Edelsteine, Toilettenpapier, Shampoos, Zahnpasta, Anhänger und Sattelauflieger für den Gütertransport, Jachten, Kameras und vieles mehr.
Nach sorgfältiger Prüfung der Dokumente kamen die Anwälte zu einem enttäuschenden Ergebnis: Beschlagnahmungen können im Einzelfall angefochten werden, aber es gibt keine Garantie dafür, dass die in der Liste aufgeführten Waren sicher in die EU eingeführt werden können. Sergey Glandin, Partner bei BGP Litigation, riet den Russen, keine Waren mitzuführen, die beschlagnahmt werden könnten. Bei der Einreise nach Deutschland sollten die Bürger des Landes unter anderem Autos mit russischen Kennzeichen, Schmuck, Toilettenartikel und technische Geräte zurücklassen. Gleichzeitig sollten sie einen Trainingsanzug anziehen (Sportkleidung wurde großzügig von der Liste der verbotenen Gegenstände ausgenommen, zusammen mit Strickwaren) und auf das Beste hoffen. Was vom Gepäck übrig bleibt, sollte in Plastiktüten verpackt werden, denn auch Koffer können nach den neuen Regeln beschlagnahmt werden.
Die Drohung, an der Grenze buchstäblich nackt ausgezogen zu werden, wurde besonders aktuell, nachdem mehrere russische Autos in Deutschland beschlagnahmt worden waren, noch bevor man die FAQ veröffentlicht hat. Die Polizei hielt einen Fahrer direkt auf der Autobahn an, beschlagnahmte sein Auto und ließ ihn mitten auf der Straße stehen. Für die Behörden spielt es keine Rolle, ob eine Person in Deutschland lebt, ein Visum hat, auf der Durchreise ist oder einen längeren Aufenthalt plant – allein die Tatsache, dass ihr Auto in Russland zugelassen ist, ist Grund genug, es zu beschlagnahmen.
In einigen Fällen können die Entscheidungen vor Gericht angefochten werden, aber nicht jeder ist bereit, sich auf einen teuren und langwierigen Kampf mit dem deutschen Rechtssystem einzulassen – und das betrifft insbesondere Menschen, die nur auf der Durchreise waren.
Wenn bei jedem Russen, der die EU-Grenze überquert, alle auf der Verbotsliste aufgeführten Gegenstände beschlagnahmt würden, käme dies offensichtlich einem massiven Raubüberfall gleich. In den vergangenen zehn Jahren war Russland eines der führenden Länder bei der Beantragung von Schengen-Visa: Im Jahr 2019 wurden über 4,1 Millionen Anträge gestellt und 82 Prozent der erhaltenen Visa waren Mehrfachvisa. Diese Quote war eine der höchsten weltweit, während die Ablehnungsquote für Russen mit nur 1,5 Prozent eine der niedrigsten war.
Trotz der jüngsten Schwierigkeiten bei der Erteilung von Visa und trotz aller Sanktionen und Drohungen ist der große Touristenstrom nicht zum Erliegen gekommen. Die Nachfrage nach Herbsturlauben in Italien und Frankreich ist bei den Russen in diesem Jahr sogar um 30 Prozent gestiegen, und dabei sind noch nicht einmal die Menschen mitgezählt, die Verwandte in Europa besuchen, auf Geschäftsreise sind oder sich in ärztliche Behandlung begeben. Die neuen Vorschriften haben nicht nur Juristen, sondern auch Politiker verwirrt, und zwar auch innerhalb der Europäischen Union. In einem Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, bezeichnete der deutsche Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky die neuen Regeln nicht nur als nutzlos, sondern auch als schädlich.
Infolgedessen werden Shampoos und Jacken, die bisher als Bedrohung für die europäische Sicherheit galten, nicht mehr von Russen beschlagnahmt – oder höchstwahrscheinlich nicht mehr.
Vier Tage nach der Veröffentlichung des seltsamen FAQ-Dokuments beeilte sich die Europäische Kommission, eine weitere Erklärung zu veröffentlichen. Diesmal erklärten die Beamten, dass Waren, bei denen kein erheblicher Verdacht auf Umgehung der Sanktionen besteht – zum Beispiel persönliche Hygieneartikel oder Kleidung, die von Besuchern getragen oder in ihrem Gepäck mitgeführt werden – von den Zollbeamten in einer "verhältnismäßigen und angemessenen Weise" geprüft werden solle. Die Aufmerksamkeit sollte nur auf Autos mit russischer Zulassung oder russischen Nummernschildern gerichtet werden.
Darüber hinaus lehnte es die Europäische Kommission ab, die Verantwortung für die Angelegenheit zu übernehmen, und betonte, dass die Maßnahmen beratenden Charakter haben und die EU-Mitglieder ihre Zollpolitik unabhängig regeln könnten.
Dies bedeutet, dass persönliche Gegenstände und Fahrzeuge an der Grenze beschlagnahmt werden können oder nicht – alle Entscheidungen würden auf individueller Basis getroffen.
Krieg gegen die Bequemlichkeit
Höchstwahrscheinlich müssen sich Russen, die Gepäck über die EU-Grenze tragen, auf ihr Glück verlassen und hoffen, dass die Zollbeamten gut gelaunt sind, denn vieles wird vom Zufall abhängen. Bei der Einreise in die baltischen Staaten können Russen aber durchaus mit einer unangenehmen Wendung der Ereignisse rechnen. Die Behörden Estlands, Lettlands und Litauens haben einstimmig erklärt, dass sie Autos mit russischen Kennzeichen nicht über die Grenze lassen werden. Der estnische Außenminister Margus Tsahkna sagte:
"Wir können nicht zulassen, dass die Bürger eines Aggressorstaates die Vorteile von Freiheit und Demokratie genießen, während Russland seinen 'Völkermord' in der Ukraine fortsetzt."
Übrigens hat Tsahknas Kollegin, die estnische Ministerpräsidentin Kaja Kallas, wegen ihrer Geschäfte mit dem besagten "Aggressorstaat" gerade Karriereschwierigkeiten. Wie sich herausgestellt hat, tätigte die Firma ihres Mannes trotz der Sanktionen weiterhin Geschäfte in Russland – einigen Berichten zufolge belieferte die Firma zudem indirekt die russische Polizei. Viele empörte Esten haben Kallas zum Rücktritt aufgefordert, doch sie weigert sich mit der Begründung, sie habe nichts von den Geschäften ihres Mannes gewusst.
Inzwischen ist bekannt, dass Kallas einen Anteil an dem Unternehmen besitzt, die Fabrik besichtigt und sogar einen Kredit für sie bereitgestellt hat. Sie behauptet jedoch nach wie vor, die ganze Geschichte sei ein einfaches Missverständnis und es gebe keinen Grund für ihren Rücktritt. Offensichtlich gibt es einen großen Unterschied zwischen einem profitablen Geschäft im "Aggressorstaat" und dem Tourismus aus dem "Aggressorstaat", der für Politiker keinen persönlichen Gewinn bedeutet.
Die Einfuhrbeschränkungen für persönliche Gegenstände werden sicherlich einige Reisen in die EU vereiteln, aber sie werden wahrscheinlich keine großen Auswirkungen haben und schnell vergessen sein. Diese Geschichte erinnert uns daran, dass viele Mitglieder des Blocks nicht bereit sind, die Geschäftsbeziehungen mit Russland aufzugeben. Sie sind jedoch bereit, den Russen das Leben mit allen Mitteln zu erschweren, nur um symbolisch ihre Unzufriedenheit mit dem "Aggressor"zu demonstrieren – selbst wenn ihre entscheidenden Maßnahmen auf den Diebstahl von Autos und Toilettenpapier hinauslaufen.
Übersetzt dem Englischen.
Wadim Sagorenko ist ein in Moskau lebender Journalist, der sich auf internationale Beziehungen und Technologie spezialisiert hat.
Mehr zum Thema – Die Ukraine in der EU wird die wachsende Bedeutungslosigkeit der Union nur noch verstärken
RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.