Deutschland

Als der Staat rot sah: 60 Jahre KPD-Verbot in der Bundesrepublik

Heute vor 60 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten. Das Urteil erfolgte aus rein politischen Gründen und hatte keine rechtsstaatliche Basis. Erst 1968 konnte sich in der Bundesrepublik wieder eine kommunistische Partei legal konstituieren. Trotzdem waren deutsche Kommunisten auch in den Jahren danach Repressionen ausgesetzt.

Es war nicht das erste Mal, dass Kommunisten gezwungen wurden, ihre Aktivitäten illegal weiterzuführen. Die Nazis hatten schon am Anfang ihrer grausamen Diktatur die KPD verboten. Schätzungen zufolge ermordeten sie zwischen 30.000 und 40.000 von insgesamt 350.000 KPD-Mitgliedern. Weitere Tausende starben in Strafbataillonen der Wehrmacht. Etwa 150.000 wurden in Konzentrationslagern und Gefängnissen inhaftiert.

Nach der Befreiung von der faschistischen Diktatur gründete sich die KPD 1945 als erste Partei neu und wurde in allen Besatzungszonen zugelassen. Obgleich sie bis zu ihrem Verbot 1956 in der BRD eine legale Partei war, setzten westdeutsche Behörden mutmaßliche Kommunisten Repressionen aus. Die Bundesregierung verhängte 1950 ein Berufsverbot für Kommunisten im öffentlichen Dienst. Ein Jahr später verbot die Bundesregierung die KPD-nahe westdeutsche Freie Deutsche Jugend (FDJ). 1.500 mutmaßliche Mitglieder der FDJ wurden zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die westdeutsche Regierung führte eine ganze Palette neuer, vor allem gegen Kommunisten gerichteter Straftatbestände ein, etwa Hochverrat, Landesverrat, Staatsgefährdung sowie Geheimbündelei.

Im November 1951 beantragte die Adenauer-Regierung das Verbot der KPD. Den Kommunisten warf sie vor, die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ untergraben zu wollen. Um Beweismittel zu sammeln, führte die bundesdeutsche Polizei zahlreiche Untersuchungen von KPD-Büros durch.

Das Verbotsverfahren verlief äußerst fragwürdig. Nach drei Jahren, in denen das Verfahren kaum vorankam, traf sich Bundeskanzler Konrad Adenauer insgeheim mit Josef Wintrich, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Kurz darauf veröffentlichte das Gericht den Termin für den Verhandlungsbeginn. Der Gothaer Rechtsanwalt Ralph Dobrawa schreibt in der „jungen Welt“:

„Die Bundesregierung hatte zur Begründung ihres Antrages nur auf offizielle Dokumente Bezug genommen. Lediglich bei fünf von ihnen handelte es sich um solche der KPD, während die anderen angegebenen 23 Schriftstücke sich ausschließlich auf eine außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes tätige Partei, nämlich die SED, oder auf die überhaupt nicht zur Diskussion stehende innere Ordnung der DDR bezogen.‘“

Ein Anwalt der KPD erklärte Dobrawa zufolge später, dass die Bundesregierung Zitate aus Dokumenten „verfälscht“ oder „in ihrem Sinngehalt entstellt hatte.“ Die KPD erhielt nie „ein Verzeichnis jener Materialien […], die auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts in den Räumen des Parteivorstandes und der Landesleitung der KPD beschlagnahmt worden waren.“ Auch wurde den Vertretern der KPD über ein Jahr lang die Akteneinsicht verwehrt.

Elf Jahre nach der Befreiung vom deutschen Faschismus, die vor allem den sowjetischen Soldaten zu verdanken ist, verkündete am 17. August 1956 das Bundesverfassungsgericht schließlich das Verbot der KPD. Es war das zweite und bis heute letzte Parteiverbot nach dem Verbot der faschistischen „Sozialistischen Reichspartei“ im Jahr 1952. Die Bundesregierung beschlagnahmte das ganze Vermögen der KPD.

Der Jurist Prof. Dr. Alexander von Brünneck dokumentierte Ende der 1970er Jahre in seiner Dissertationsschrift „Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland“ mindestens 125.000 Ermittlungsverfahren und 10.000 Verurteilungen im Rahmen des KPD-Verbots. Bereits vor der Urteilsbekundung kam es zu massenhaften Repressionen gegen Kommunisten. So wurde der kommunistische Landtagsabgeordnete Josef Angenfort trotz parlamentarischer Immunität im März 1953 auf offener Straße von Polizisten verschleppt und später zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt. Seine politische Betätigung bei der FDJ begründete den Tatbestand des Hochverrats. Das erste halbe Jahr seiner Gefängnisstrafe konnte er keine Besucher empfangen – nicht einmal seine Frau.

Besonders ungeheuerlich ist die Tatsache, dass zahlreiche Richter und Staatsanwälte, die in den 1950er und 1960er Jahren auf die Kommunisten – viele von ihnen antifaschistische Widerstandskämpfer gegen die NS-Diktatur – losgelassen wurden, zur Zeit der Nazi-Herrschaft willige Vollstrecker des faschistischen Terrors gewesen waren.

Im Jahr 1968 konnte sich aufgrund einer Entspannungsphase im Kalten Krieg, die sich auf die Innenpolitik der BRD widerspiegelte, die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) als legale Partei neu konstituieren. Allerdings endeten die Repressionen gegen Kommunisten und andere Linke nicht. Das 1972 von Willy Brandt eingeführte Berufsverbot im öffentlichen Dienst führte zur Überprüfung der Verfassungstreue von etwa 1,4 Millionen Bundesbürgern. Dieser Beschluss, auch als „Radikalenerlass“ bekannt, führte dazu, dass Tausenden Linken und Demokraten die Ausübung von Berufen wie etwa dem Lehramt verwehrt wurde.

Bis heute wurden weder das KPD-Verbot aufgehoben noch die Opfer der Kommunistenverfolgung rehabilitiert und entschädigt.

Die wahren Hintergründe dieses eindeutig politischen Urteils dürften andere als die von den westdeutschen Behörden damals vorgetragenen sein.

„Damals ging es konkret vor allem darum, dass die KPD eine zentrale Kraft gegen die Remilitarisierung war und mit ihrem Kampf um die Einheit Deutschlands Adenauers Politik der ‚Westintegration‘ des ‚halben‘ Deutschlands störte. Die zeitlichen Parallelen sind deutlich. 1951 kamen die Pläne zur Remilitarisierung ans Licht und der Verbotsantrag gegen die KPD wurde gestellt. 1956 wurde die Bundeswehr gegründet und die KPD verboten“, so Patrik Köbele, Vorsitzender der 1968 neu konstituierten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) in einem Interview mit der „jungen Welt“.

Bei einer später von der Bundesregierung verbotenen Volksbefragung, die angeblich von der KPD mitorganisiert wurde, stimmten der Informationsstelle Militarisierung (IMI) zufolge 5.917.683 von insgesamt 6.267.302 Beteiligten gegen eine Wiederbewaffnung der BRD.

Viele Parteien und Verbände fordern die Aufhebung des KPD-Verbots sowie die Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer, unter anderem die Linke, die DKP und die Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges. Im Jahr 1996 sagte sogar die damalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, dass sie nach heutigen rechtsstaatlichen Gesichtspunkten die KPD nicht verbieten würde.

In einer Pressemitteilung vom 16. August erklärt der DKP-Parteivorstand:

„Das KPD-Verbot bleibt – es ist eine Waffe, mit der dieser Staat bis heute droht: Wer von gesellschaftlichen Veränderungen nicht nur redet, sondern dafür kämpft, kann im Gefängnis landen. Wenn wir heute fordern, dass KPD-Verbot aufzuheben, geht es nicht nur darum, vergangenes Unrecht aufzuarbeiten. Es geht um die Zukunft – um unser Recht, auch ohne Erlaubnis der Bundesregierung für eine andere Gesellschaft zu kämpfen.“

Am 10. September wird in Karlsruhe am Ludwigsplatz um 15:00 Uhr eine Demonstration gegen das KPD-Verbot stattfinden. Der DKP-Vorsitzende Köbele sowie Karin Binder, Bundestagsabgeordnete der Linken, werden sprechen. 

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