Ohne Pass kein Knast: Russische Polizei muss Schwindlerin vor Prozessbeginn Ausweis ausstellen
Um eine mutmaßliche Schwindlerin hinter Gitter zu bringen, musste die russische Polizei ihr zuerst die Geburtsurkunde und dann den Pass ausstellen. Der kuriose Fall passierte in Irkutsk, nachdem die Polizei der fünftgrößten Stadt Sibiriens eine Romni festgenommen hatte. Die Verdächtige soll im November 2019 einer älteren Dame versprochen haben, sie für 33.000 Rubel (umgerechnet knapp 370 Euro) von einer angeblichen Verfluchung zu entzaubern.
Die mutmaßliche Täterin konnte den Behörden gar keine Papiere vorweisen. Sie wusste nicht einmal ihr Geburtsdatum und gab an, zwischen 1993 und 1999 in der Stadt Barabinsk in der Nähe von Nowosibirsk geboren worden zu sein. Es stellte sich heraus, dass die Frau in einer Roma-Familie zur Welt gekommen war und keine Schule besucht hatte.
Um überhaupt die Strafsache untersuchen zu können, mussten die Ermittler der Verdächtigen zuerst alle notwendigen Papiere ausstellen. Zu diesem Zweck ließen sie die Frau medizinisch untersuchen. Aufgrund eines zahnärztlichen Gutachtens und einer Röntgen-Untersuchung ihres Skeletts konnte dabei ihr Alter annähernd festgestellt werden. Ein Gerichtsbeschluss machte dann den Weg für die Ausstellung der Geburtsurkunde frei. Anschließend bekam die Verdächtige auch ihren Pass der Russischen Föderation.
Am 15. Dezember teilte die Zentrale des Innenministeriums im Gebiet Irkutsk mit, dass die Strafsache nun von einem Gericht in der Hauptsache erörtert werden könne. Mit dem Identitätsnachweis könne die Angeklagte nun auch auf die Umsetzung aller ihr zustehenden sozialen Garantien pochen. Allerdings stehe jetzt auch der strafrechtlichen Verfolgung nichts mehr im Wege.
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