Russland

Russische Senatorin: Rückkehr zu Totalitarismus unmöglich und inakzeptabel

Walentina Matwijenko, die Vorsitzende des russischen Föderationsrates, schließt eine Rückkehr des Landes zum Totalitarismus aus. Für ein Land, das sich im 21. Jahrhundert entwickeln wolle, sei das unmöglich und inakzeptabel.
Russische Senatorin: Rückkehr zu Totalitarismus unmöglich und inakzeptabelQuelle: Sputnik © Ramil Sitdikow

Eine Rückkehr zum Totalitarismus ist für Russland unmöglich und inakzeptabel. Dies hat Walentina Matwijenko, die Vorsitzende des russischen Föderationsrates, erklärt und somit auf Forderungen reagiert, die Rechtsnormen im Lande nach dem Terrorangriff auf die Konzerthalle Crocus City Hall zu verschärfen. Im Interview mit RIA Nowosti hob die Senatorin hervor, Russland setze auf Entwicklung und plane "keine Daumenschrauben anzuziehen".

Hierbei wies Matwijenko auf historische Erfahrung Russlands hin. Das Land erinnere sich daran, wie schwer es gewesen sei und wie lange es gedauert habe, den Totalitarismus abzulegen. Ein totalitäres System sei im 21. Jahrhundert nicht möglich, wenn ein Staat sich für seine Entwicklung entschieden habe. Auf Russland treffe dies zu.

Gespräche über eine Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften bezeichnete die Senatorin als Spekulationen, die absichtlich lanciert würden. Obwohl die Sicherheit der Bürger eine Priorität für jeden Staat sei, insbesondere für Russland unter den aktuellen Bedingungen, dürften die Behörden keine Entscheidungen unter Druck oder dem Einfluss von Emotionen treffen, betonte Matwijenko offenbar mit Hinsicht auf den Anschlag auf die Crocus-Konzerthalle. Im Gegenteil sollte Russland nach Freiheit für die Wirtschaftsentwicklung, für kleine und mittlere Unternehmen, und für kreative Intellektuelle streben.

Der Terroranschlag auf die Crocus City Hall Ende März sorgte für Diskussionen im Parlament und in der Gesellschaft über eine Wiedereinführung der Todesstrafe. Die Höchststrafe wird für bestimmte Kriminelle gefordert, beispielsweise für Terroristen, Drogenhändler oder Pädophile. Nach einer Entscheidung des russischen Verfassungsgerichts im Jahr 1997 ist die Todesstrafe in Russland ausgesetzt und darf weder verhängt noch vollstreckt werden. Um das Moratorium aufzuheben, wäre eine Änderung oder die Verabschiedung einer neuen Verfassung erforderlich.

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